Anmeldung und Inbetriebnahme
Wer eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, muss diese bei unterschiedlichen Akteuren anmelden:
Netzbetreiber
Anmeldung erfolgt in Bremen beim Netzbetreiber wesernetz
(dies übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb für Sie):
- Netzanschlussbegehren und Abklärung Messstellenbetrieb (vor Inbetriebnahme)
- Mitteilung der Veräußerungsform nach dem EEG (§§ 21b; 21c EEG; ein Kalendermonat vor Inbetriebnahme)
- Anforderung der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses (kurz vor/nach Inbetriebnahme)
- ein Einspeisevertrag ist nicht notwendig
Marktstammdatenregister
- Registrierung der Anlage im Markstammdatenregister (Online: (link: https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR text: www.marktstammdatenregister.de) innerhalb eines Monats nach Inbetriebnahme)
Bei Inbetriebnahme sollten Sie darauf achten, dass sie sich ein Inbetriebnahmeprotokoll vom Installationsbetrieb für Ihre Unterlagen geben lassen. Lassen Sie sich außerdem eine Einweisung in die Anlage und das Ertragsmonitoring geben.