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Anmeldung und Inbetriebnahme

Wer eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, muss diese bei unterschiedlichen Akteuren anmelden:

Netzbetreiber
Anmeldung erfolgt in Bremen beim Netzbetreiber wesernetz
(dies übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb für Sie):

  • Netzanschlussbegehren und Abklärung Messstellenbetrieb (vor Inbetriebnahme)
  • Mitteilung der Veräußerungsform nach dem EEG (§§ 21b; 21c EEG; ein Kalendermonat vor Inbetriebnahme)
  • Anforderung der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses (kurz vor/nach Inbetriebnahme)
  • ein Einspeisevertrag ist nicht notwendig

Marktstammdatenregister

Bei Inbetriebnahme sollten Sie darauf achten, dass sie sich ein Inbetriebnahmeprotokoll vom Installationsbetrieb für Ihre Unterlagen geben lassen. Lassen Sie sich außerdem eine Einweisung in die Anlage und das Ertragsmonitoring geben.