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Häufige Fragen - unsere Antworten

Sie wollen das Klima schützen indem Sie eine Solaranlage auf Ihrem Dach installieren, haben allerdings noch offene Fragen? Schauen Sie hier bei unseren FAQ vorbei – oder melden sich bei uns unter solar@energiekonsens.de

Erzeugt eine PV Anlage mehr Strom als die Produktion verbraucht?

Ja, definitiv. Das Gerücht, dass eine PV-Anlage sich energetisch nicht amortisieren würde, ist in der Tat nur ein Gerücht. Zwar dauert es in Deutschland länger als an sonnigeren Orten wie Spanien. Dennoch hat eine durchschnittliche Anlage in 1 bis 3 Jahren so viel Strom erzeugt, wie die Herstellung benötigt. Und das bei einer Lebensdauer von bis zu 30 oder mehr Jahren.

Gibt es laufende Kosten?

Da eine PV-Anlage eine langfristige Investition ist und eine Lebensdauer von 20-30 Jahren hat, fallen auch laufend Kosten für den Betrieb an. Als Richtwert für die laufenden Kosten können 1,5 % der Investitionskosten pro Jahr kalkuliert werden. Dazu gehören die regelmäßigen Wartungen und ggf. anfallende Reparaturen. Hierbei kann es sinnvoll sein, einen Wartungsvertrag mit einem Solarhandwerksbetrieb abzuschließen. Grundsätzlich sind PV-Anlagen aber eher wartungsarm. Der Wechselrichter hat eine geringere Lebensdauer als die Anlage und wird während der Betriebsdauer mindestens einmal ausgetauscht werden müssen. Hier empfiehlt es sich, jährlich bereits einen Betrag zurückzulegen. Ob eine Versicherung von Vorteil ist, kommt auf den Einzelfall an.

Heizen mit Solarenergie — im Winter scheint die Sonne doch gar nicht?

Im Gegensatz zum Brauchwasserbedarf, der das ganze Jahr über relativ konstant ist, ist der Heizenergiebedarf im Winter hoch, wenn im Gegensatz dazu die Sonneneinstrahlung gering ist. Im Sommer ist dagegen viel Sonnenenergie verfügbar, benötigt wird jedoch nur Energie für die Warmwasserbereitung. Für ein Einfamilienhaus ist daher der Einsatz zur Unterstützung der Raumheizung nur in den Übergangszeiten sinnvoll. Auf dem Markt findet man derzeit drei Anlagenkonfigurationen zur solaren Raumheizungsunterstützung. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Einbindung der Brauchwasserbereitung.
Während bei reinen Brauchwasseranlagen zumeist Flachkollektoren zum Einsatz kommen, werden bei der Heizungsunterstützung Vakuumröhrenkollektoren bevorzugt. Sie verlieren durch ihre Bauweise weniger Wärme, was sich in den Übergangsmonaten für die Heizung bezahlt macht.

Ich habe ein Reihenhaus, was muss ich beachten?

Nach der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) muss eine PV-Anlage einen Abstand von 1,25 m zu Brandwänden aufweisen. Das bedeutet in der Regel, dass dieser Abstand zu den Nachbarn eingehalten werden muss und die geeignete Dachfläche somit deutlich reduziert wird. Seit April 2022 erweitert der aktuelle Photovoltaik-Erlass den Anwendungsbereich bezüglich der Mindestabstände für Solaranlagen auf alle Gebäudeklassen und gestattet unter Beachtung brandschutztechnischer Auflagen eine Dachbelegung mit einer reduzierten Distanz von 50 cm zu Brandwänden. Seitdem reichen 50 cm Mindestabstand zu Brandwänden unabhängig von der Gebäudeklasse, wenn die Außenseiten und Unterkonstruktion der Photovoltaikanlage aus nicht-brennbaren Materialien besteht. Dies sind momentan vorrangig die marktüblichen Glas-Glas-Module. Die Einreichung konkreter Planungsunterlagen, die diese brandschutztechnischen Vorgaben beinhalten, ersetzt hierbei die Stellung des bisher nötigen Abweichungsantrages.

Ich habe eine Einliegerwohnung im Haus, kann der Mieter den PV-Strom mitnutzen?

Grundsätzlich ist das möglich, allerdings leider (noch) relativ kompliziert in der Umsetzung. Bei dem Stromverbrauch der Einliegerwohnung handelt es sich in der Regel nicht um Eigenverbrauch, sodass es sich um eine Stromlieferung an einen Dritten handelt. Das bedeutet, dass für diesen Strom EEG-Umlage abgeführt werden muss (siehe anderes FAQ). Der Anlagenbetreiber wird damit energierechtlich zum Energieversorgungsunternehmen und hat damit verbundene Pflichten. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Wenn weiterhin die EEG-Umlage-Privilegierung für den eigenverbrauchten Strom in Anspruch genommen werden will, ist es wichtig, dass die Strommengen messtechnisch voneinander getrennt erfasst werden. Stromsteuer und netzseitige Umlagen fallen in der Regel sowohl für den eigenverbrauchten als auch für den an einen Dritten vor Ort gelieferten PV-Strom nicht an. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Förderungen in Form des Mieterstromzuschlags in Frage kommen, weitere Infos dazu finden Sie hier.

Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus/einer Wohnungseigentümergemeinschaft/etc., was gibt es da für Möglichkeiten?

Bei Mehrfamilienhäusern wird die Umsetzung einer PV-Anlage etwas komplexer als bei einem Einfamilienhaus.

  • Informationen zu unterschiedlichen Betriebskonzepten finden Sie hier: Link
  • Musterverträge für unterschiedliche Betriebsformen finden Sie bei der DGS Franken: Link
  • Im kleinen Ausmaß sind ggf. auch Stecker-PV-Anlagen für Sie interessant.

Ist ein Blitzschutz erforderlich?

Ein besonderer Blitzschutz ist für Photovoltaikanlagen nicht notwendig. Bei vorhandener Blitzschutzanlage sollten die Module jedoch mit einem Mindestabstand von 50 cm zum Blitzableiter und anderen Metallgegenständen angebracht werden. Wenn der Trennungsabstand zum Blitzableiter nicht eingehalten werden kann, so muss das Montagegestell mit dem Blitzableiter verbunden werden. Zum Schutz der vorhandenen Hauselektrik ist der Einbau eines sogenannten Überspannungsableiters im zentralen Anschlusskasten (Sicherungskasten) erforderlich. Dieser verhindert Spannungsspitzen und damit verbundene Schäden, sollte der Blitz in der Umgebung ihres Gebäudes einschlagen.

Ist mein Dach für eine PV-Anlage geeignet?

Ob das eigene Dach für die Installation einer Photovoltaikanlage grundsätzlich in Frage kommt, klärt sich mit einem Blick ins Solarkataster Bremen und Bremerhaven. Bei einer Dachneigung von 25-50° ohne Verschattung und einer Ausrichtung nach Süden ist der Ertrag der Anlage am höchsten, eine Ost-West-Ausrichtung ist für die Eigenversorgung in der Regel aber auch von Vorteil. Bei Flachdächern wird die Anlage entsprechend aufgeständert. Für eine Leistung von einem kWp werden ca. 5 m² Dachfläche benötigt. Weitere Fragen zum Dachtyp, Dachschräge und Eigenarten des Hauses beantwortet die Solar-Beratung der Verbraucherzentrale Bremen.

Ist PV wirklich umweltfreundlich?

Der reine Betrieb der Solaranlage ist klimaneutral. Bei Produktion und Entsorgung werden allerdings Treibhausgase verursacht, sodass insgesamt gesagt werden kann, das pro kWh Solarstrom 35-57 g CO₂ Äquivalente erzeugt werden. Das ist eine gute Bilanz. Zum Vergleich: 1 kWh Braunkohlestrom ist mit über 1.000 g CO₂ Äquivalenten belastet.

Kann ich mein E-Auto mit eigenem Solarstrom laden?

Elektroautos bieten insbesondere dann eine Entlastung für die Umwelt, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Mit einer PV-Anlage auf dem Hausdach steht dieser Strom sogar aus eigener Produktion zur Verfügung. Mit intelligentem Laden gelingt es, besonders viel PV-Strom für die Autobatterie zu nutzen. Das gelingt, wenn das Fahrzeuge tagsüber (z.B. am Wochenende oder an Tagen im Homeoffice) einige Stunden zuhause steht oder der Batteriespeicher im Haus für die Beladung des E-Autos mit genutzt werden kann.
Wie das am besten funktioniert und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Lademethoden haben, erklären die folgenden Quellen:
Themenseite PV und E-Mobilität der KEAN (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen)
Themenseite "Das Auto mit eigenem Solarstrom laden" der Verbraucherzentrale Bremen

Kann ich PV mit einem Gründach kombinieren?

PV und Gründach ergänzen sich hervorragend. Ein begrüntes Dach hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Folgen des Klimawandels. Es trägt zur Kühlung bei, bietet Raum für Pflanzen und Tiere und dient als Wasserrückhaltefläche. Kombiniert man ein Gründach mit einer PV-Anlage hat dies sogar positive Auswirkungen auf die Energiegewinnung. Der Wirkungsgrad der PV Module sinkt ab 25 °C zunehmend. Der kühlende Effekt der Dachbegrünung führt insbesondere in den Sommermonaten zu einer deutlichen Reduktion dieser wärmebedingten Leistungsverluste, denn der Wärmeunterschied zwischen begrüntem und unbegrüntem Dach kann schonmal um die 40 °C betragen. Es ist aber zu beachten, dass die Module durch die Begrünung nicht verschattet werden.

Lohnt sich die Anschaffung eines Speichers aus wirtschaftlicher Sicht?

Aufgrund der derzeit noch hohen Kosten für Speicher ist in den meisten Fällen eine PV-Anlage ohne Speicher finanziell attraktiver als eine mit Speicher. Dennoch wird mittlerweile ca. jede zweite PV-Anlage mit einem Speicher installiert. Gründe, die dafür sprechen, sind unter anderem der eigene Beitrag zum Klimaschutz, Steigerung des Eigenverbrauchs sowie eine höhere Unabhängigkeit vom Energieversorger.

Lohnt sich Solarthermie denn überhaupt?

Durch Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und / oder Raumheizungsunterstützung können fossile Energien in Form von 200 bis 650 Litern Öl jährlich (gerechnet auf ein Einfamilienhaus) eingespart werden. So wird die Energiewende vorangetrieben und das Klima geschützt. Außerdem werden die Besitzer*innen unabhängiger von den steigenden Energiepreisen.

Trotz der Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist diese umweltschonende Zukunftstechnik allerdings erst über einen längeren Zeitraum gesehen wirtschaftlich lohnenswert: Ab 14 bis 19 Jahren (gerechnet auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus) liegen Investitionskosten zu Einsparung bei null. Eine Solarthermieanlage ist dabei durchschnittlich zwischen 20 und 25 Jahren nutzbar. Was die Einsparung von CO₂-Emissionen angeht, lohnt sich die Installation einer solchen Anlage jedoch sehr schnell.

Mein Haus steht unter Denkmalschutz. Kann ich überhaupt Photovoltaik installieren?

In Bremen gibt es keine einheitliche Regelung zu Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassaden. Das Landesamt für Denkmalpflege schreibt dazu: "Da jedes Denkmal einzigartig ist und durch spezifische Denkmalkriterien gekennzeichnet ist, wird auch im Einzelfall geprüft, ob eine Veränderung den Denkmalwert beeinflussen könnte. Daher werden in einem Abwägungsprozess viele Faktoren wie u.a., alternative Standorte, Integration der Anlagen, Substanzbeeinträchtigung, Dachlandschaften, Einsehbarkeit, künstlerische Bedeutung, städtebauliche Wirkung und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Oft ist es dabei möglich, denkmalverträgliche Lösungen mit Solaranlagen zu schaffen."(30.01.2023) Das Landesamt für Denkmalpflege Bremen berät gern bei Planungen und entwickelt auch gerade ein Merkblatt zu dem Thema, das wir hier zur Verfügung stellen werden, sobald es verfügbar ist.

Mit welchen Investitionskosten muss ich rechnen?

Die Kosten einer PV-Anlage sind abhängig von der installierten Leistung (angegeben in kWp = Nennleistung unter Normbedingungen) und Art der Anlage und werden in €/kWp berechnet. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto günstiger sind die Kosten pro Kilowatt Peak installierter Leistung. Dies hängt mit dem Planungs- und Installationsaufwand zusammen. Als Richtwerte können bei einer 5 kWp-Anlage Kosten von ca. 1.700 €/kWp (insgesamt 8.500 € netto) und bei einer 10 kWp-Anlage von ca. 1.300 €/kWp (insgesamt 13.000 € netto) angenommen werden. Diese Richtwerte sind Angaben für eine schlüsselfertige Anlage inkl. aller notwendiger Bestandteile und Installation. Zusätzliche Kosten können für einen Speicher oder einen neuen Zähler anfallen. Letztendlich kommt es aber auf den Einzelfall an und es empfiehlt sich immer mehrere Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen.

Mit welchen Kosten ist bei einem Speicher zu rechnen?

Die Kosten eines Speichers richten sich nach der Kapazität (in kWh), also nach der Größe des Speichers. Die Kosten werden hier in €/kWh angegeben und auch hier gilt, je größer der Gesamtspeicher desto günstiger ist die Kilowattstunde Speicherkapazität. Als Richtwert können bei einem Speicher mit einer Kapazität von 6 kWh ca. 1.000 €/kWh angenommen werden (6.000 € gesamt) und bei einer Kapazität von 8 kWh ca. 800 €/kWh (6.400 € gesamt).

Mit welchen Kosten ist bei Solarthermie zu rechnen?

Die Kosten einer Solarthermieanlage zur Brauchwassererwärmung liegen für einen 4-Personen-Haushalt zwischen 4.000 bis 6.000 Euro (inkl. Montage und MwSt.). Für Röhrenkollektoren müssen mindestens 20 Prozent Mehrkosten veranschlagt werden. Wegen des größeren Kollektorfeldes und Speichervolumens sind die Anlagen zur zusätzlichen Heizungsunterstützung teurer als reine Brauchwasseranlagen. So schlagen Anlagen zur Raumheizungsunterstützung mit etwa 7.500 bis 12.000 Euro zu Buche. Dabei sind die einfacher aufgebauten Kombispeicher-Anlagen im Durchschnitt günstiger als Zweispeichersysteme und Systeme mit Durchlauferhitzer.

Muss ich auf meinen PV-Strom EEG Umlage zahlen?

Die EEG-Umlage wurde zum 01.07.2022 abgeschafft.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

Wird die PV-Anlage überwiegend für die Eigenversorgung eines privaten Haushalts betrieben, gilt dies in der Regel nicht als gewerbliche Tätigkeit, sodass kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies gilt allerdings nur aus der Sicht des Gewerberechts. Steuerrechtlich kann es sich trotzdem um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Sollten Sie Ihren PV-Strom an Dritte weiterverkaufen wollen, sollten Sie vorab bei Ihrer Kommune nachfragen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.

Muss ich Gewerbesteuern zahlen?

Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Einnahmen durch eine PV-Anlage um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Bei kleinen PV-Anlagen sorgt der Freibetrag von 24.500 € (Gewinn) in der Regel dafür, dass keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss.

Verschmutzen PV-Module?

Ja, aber die allermeisten Anlagen in Deutschland reinigt der nächste Regen wieder, so dass Schmutz praktisch keine Ertragseinbußen bewirkt. Module mit flachem Aufstellwinkel oder nahen Verschmutzungsquellen (z.B. Laub oder Staub) müssen bei Bedarf gereinigt werden.

Was bringt ein Speicher?

Die PV-Anlage produziert immer nur dann Strom, wenn auch die Sonne scheint. Strombedarf gibt es dagegen aber auch zu anderen Zeiten, zum Beispiel spät Abends. Wer seinen eigenen Solarstrom vom Dach gerne auch dann nutzen möchte, wenn die Sonne gerade nicht scheint, für den kommt die Einbindung eines Speichers in Frage. Durch den Speicher kann somit der Eigenverbrauchsanteil am Solarstrom erhöht werden, sodass weniger Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das bedeutet noch mehr Unabhängigkeit vom Energieversorger und dessen Strompreisen.

Was für unterschiedliche Arten von PV-Modulen gibt es?

Auf dem Markt vorhandene Modultypen unterscheiden sich vor allem in den eingesetzten Halbleitermaterialien der Solarzellen oder spezieller Technologien. Am weitesten verbreitet ist die kristalline Siliziumsolarzelle. Silizium wird aus Quarzsanden hergestellt. Diese werden überwiegend aus Lockersedimenten gewonnen und stehen praktisch unbegrenzt zur Verfügung. Andere Halbleitermaterialen sind das amorphe Silizium (a-Si), Kupfer und Indium, Gallium und Selen oder Schwefel (CIS, CIGS) sowie Cadmiumtellurid (CdTe). Die unterschiedlichen Modultypen unterscheiden sich insbesondere im Modulwirkungsgrad. Der Modulwirkungsgrad gibt das prozentuale Verhältnis von elektrischer Leistungsabgabe eines Moduls zur Leistung des eingestrahlten Lichts unter Standardtestbedingungen an und liegt je nach Modulart zwischen 7-20 %.

Was ist die EEG-Umlage?

Der Ausbau von Erneuerbaren Energien wurde in Deutschland bislang über die EEG-Umlage finanziert. Die EEG-Umlage ist seit dem 01.07.2022 entfallen!

Was ist umsatzsteuerlich zu berücksichtigen?

Für den Bereich der Umsatzsteuer gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0%, wenn diese auf oder in der Nähe eines Wohngebäudes installiert werden (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z.B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Für Kleinunternehmen wird keine Umsatzsteuer erhoben. Für den Betrieb der PV-Anlage ist es daher bis zu einem Umsatz von 22.000 Euro sinnvoll, die Kleinunternehmerregelung zu wählen, damit während der Betriebsphase keine Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch und den eingespeisten Strom an das Finanzamt abzuführen ist.
Die Umsätze mit einer normalen PV-Anlage auf einem Wohngebäude werden die hierfür maßgebliche Grenze (zurzeit 22.000 € im Jahr) nicht überschreiten. Dies ist bei der Anmeldung der PV-Anlage beim Finanzamt zu erklären.
Lassen Sie sich dazu am Besten von einem Steuerberater beraten.

Was muss beim Speicher steuerlich berücksichtigt werden?

Wählen Sie die Regelbesteuerung, um die gezahlte Umsatzsteuer auf die Anlage erstattet zu bekommen, dann gilt das bei gleichzeitiger Anschaffung des Speichers auch für diesen. In diesem Fall lohnt sich Wahl der Regelbesteuerung besonders. Rüsten Sie den Speicher erst später nach, dann fällt dieser Vorteil weg.

Was muss ich bei der Inbetriebnahme beachten?

Neben den Anmeldungen sollten Sie darauf achten, dass sie sich ein Inbetriebnahmeprotokoll vom Installationsbetrieb für Ihre Unterlagen geben lassen. Lassen Sie sich außerdem eine Einweisung in die Anlage geben.

Was passiert nach der Inbetriebnahme?

Gut geplante und installierte Anlagen sind in der Regel wartungsarm. Nach einem Jahr sollte aber eine erste Betriebskontrolle durch den Fachbetrieb erfolgen. Diese umfasst eine Kontrolle der Schutzeinrichtungen und sämtlicher Anlagenteile, die durch Witterungseinflüsse oder Tiere beschädigt werden können. Dachdurchdringungen, Abdichtungen und das Montagesystem sind ebenfalls zu kontrollieren. Weitere Wartungsintervalle sollten je nach örtlichen Gegebenheiten und Anlagengröße mit dem Fachbetrieb festgelegt werden. Keine Solaranlage ist vor Betriebsausfällen gefeit. Schatten, Schmutz oder Montagefehler können zur Ertragsminderung führen. Wenn trotz Sonnenschein zu wenig oder kein Strom erzeugt und eingespeist wird, ist das ein erster Hinweis dafür, dass mit der Anlage etwas nicht stimmt. Einfachste und wichtigste Kontrollmöglichkeit ist daher das monatliche Ablesen des Einspeisezählers und der Vergleich des abgelesenen Werts mit der Prognose aus den Planungsunterlagen.

Welche Arten von PV-Anlagen gibt es?

Grundsätzlich müssen zwei Anlagentypen unterschieden werden: Zum einen so genannte Inselanlagen, bei denen Solarbatterien den erzeugten und nicht sofort benötigten Strom speichern. Solche Photovoltaik-Anlagen kommen in stromnetzfernen Gebieten, z.B. auf Inseln oder in Berghütten zum Einsatz. Zum anderen netzgekoppelte Anlagen, bei denen das normale Stromnetz als Speicher dient: Nicht direkt benötigter Strom wird in das Netz eingespeist. Dieser Anlagentyp ist in Deutschland am weitesten verbreitet.

Welche Bauteile umfasst eine PV-Anlage?

Der Solargenerator ist in der Regel aus mehreren Solarmodulen zusammengeschaltet, die wiederum aus mehreren Solarzellen bestehen. In vielen Fällen sind die Module noch auf spezielle Unterkonstruktionen montiert. Ein Wechselrichter ist erforderlich, um den Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umzuwandeln. Oftmals sind diese bereits mit einem Monitoringsystem gekoppelt, worüber die Anlagenleistung überwacht werden kann. Wird Strom, der nicht vor Ort verbraucht wird, in das öffentliche Netz eingespeist, wird dies über den Einspeisezähler erfasst

Welche Speicherarten sind geeignet?

In Frage kommen für den Einsatz an der Photovoltaik-Anlage vor allem Lithium-Ionen-Akkus oder Blei-Säure-Akkus mit einem Batteriemanagementsystem und integriertem Wechselrichter. Da ein deutlicher Preisrutsch stattgefunden hat, werden fast ausschließlich Lithium-Ionen-Akkus verkauft. Diese sind leichter, kleiner und haben eine höhere Ladezyklusanzahl – das heißt, sie können öfter be- und entladen werden. So kann unter optimalen Bedingungen für den 20-jährigen Betrieb einer PV-Anlage eine Batterie reichen. Bei Blei-Akkus muss mit zwei bis drei Batterien gerechnet werden. Daher ist der Preis pro gespeicherte Kilowattstunde bei beiden Systemen – trotz des höheren Anschaffungspreises für Lithium-Ionen-Akkus – ähnlich. Problematisch ist bei Lithium-Ionen-Akkus, dass es hier im Gegensatz zu Blei-Säure-Akkus noch kein ausgereiftes Recyclingsystem gibt. Wer also auch hier auf der ökologischeren Seite stehen möchte, greift vorerst zu den Blei-Säure-Akkus.

Wie funktioniert Photovoltaik?

Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in Strom. Möglich wird dies durch Solarzellen, die aus zwei Halbleiterschichten bestehen (in der Regel aus Silizium). Bei Lichteinfall werden im Halbleiter negative und positive Ladungsträger freigesetzt. Es kommt zu einer Spannung zwischen den Metallkontakten an der Ober- und Unterseite der Zellen. Wird dieser Kreis geschlossen, fließt ein Gleichstrom. Viele Solarzellen zusammen bilden – in Module integriert – das Kernstück der Photovoltaik-Anlage, den Photovoltaik-Generator. Ein Wechselrichter wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, der im Haushalt genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden kann.

Wie funktioniert Solarthermie?

Das Funktionsprinzip eines Solarkollektors ist im Grunde das gleiche wie bei einem Gewächshaus: Die kurzwellige Sonnenstrahlung wandelt sich beim Auftreffen auf eine Fläche in langwellige Wärmestrahlung um. Ein Teil dieser Strahlung wird reflektiert. Eine Abdeckung aus Sicherheitsglas über der Absorberfläche lässt die kurzwellige Strahlung der Sonne durch, hält die Wärmestrahlung aber zurück. Im Solarkollektor zirkuliert währenddessen die Solarflüssigkeit. Über diese Flüssigkeit wird die Wärme zum unteren Wärmetauscher des Solarspeichers geführt und erwärmt dort das Wasser. Das warme Wasser steigt im Speicher nach oben und kann direkt zum Duschen, Baden o.ä. verwendet werden. Reicht die Wärme der Sonne nicht aus, wird der obere Teil des Speichers über den zweiten Wärmetauscher vom Heizkessel auf die gewünschte Temperatur gebracht.

Wie nutze ich steckerfertige PV-Anlagen?

Unter Begriffen wie steckerfertige PV-Anlagen, Balkon- oder auch „Guerilla-PV“ werden Mini-Solaranlagen bezeichnet, mit denen jede*r Solarstrom erzeugen und über eine Schutzkontaktsteckdose in den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis einspeisen kann. Sie bestehen aus einen Photovoltaik-Modul mit Wechselrichter und Anschlusskabel und werden meist am Balkon oder anderen geeigneten Flächen befestigt.

Die Nutzung von steckerfertigen PV-Anlagen ist seit Herbst 2019 anlässlich einer überarbeiteten Norm für elektronische Sicherheitsbestimmungen grundsätzlich möglich, es bleiben aber noch eine Reihe von Fragen offen. Verbindliche Hintergrundinformation erhalten Sie auf folgenden Seiten:

Ein Tipp: Kund*innen sollen den Zählertausch beim Netzbetreiber rechtzeitig anmelden, sobald ein verbindlicher Montagetermin der PV-Anlage durch den Anlagenbetreiber oder einem beauftragten Installationsbetrieb steht.

Wie versichere ich meine PV-Anlage?

Photovoltaikanlagen können über eine bestehende Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, sofern sie nicht in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Optimal ist je nach Versicherer eine Mitversicherung bei kleineren Anlagen gegen Mehrbeitrag möglich. Dieser Schutz kann je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein. Der Versicherer ersetzt in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sofern es sich um eine größere Anlage handelt und dementsprechend umfassenderer Schutz gewünscht ist, sollte eine spezielle Photovoltaikversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt zunächst auch bei Schäden, beispielsweise durch Diebstahl, Vandalismus, Konstruktions- und Bedienungsfehler sowie bei weiteren technischen Schäden. Weiterhin kann auch der durch einen Schaden bedingte Ertragsausfall mitversichert werden. Der Versicherer ersetzt im Schadensfall etwa entgangene Stromverkauf-Erlöse für einen begrenzten Zeitraum.

Wie viel Speicherkapazität brauche ich?

Wie groß die Kapazität des Speichers ausgelegt werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem der gesamte Jahresstromverbrauch, das Verbrauchsverhalten und die Größe der Solaranlage. Ein Richtwert zur Orientierung kann folgende Faustformel geben: Etwa eine Kilowattstunde Speicherkapazität pro Kilowatt Peak installierter PV-Leistung. Das heißt bei einer Anlage mit 8 kWp installierter Leistung lassen sich 8 kWh Speicherkapazität kalkulieren.
In der Praxis werden Speicher häufig so dimensioniert, dass man mit seinem persönlichen Strombedarf" über die Nacht" kommt und das auch nur eingeschränkt in den Wintermonaten. Sollen der Eigenverbrauchsanteil und der Autarkiegrad darüber hinaus deutlich erhöht werden, muss der Speicher bei deutlichen Mehrkosten größer dimensioniert werden.

Wie viel Strom produziert eine Anlage auf meinem Dach?

Je nach Ausrichtung können in Bremen und Bremerhaven zwischen 850 bis 1.000 kWh pro kWp installierter Leistung erwartet werden. Das bedeutet, dass für die Deckung des durchschnittlichen Strombedarfes eines 3-Personenhaushaltes von ca. 3.500 kWh im Jahr eine Anlage mit einer Leistung von 4 kWp erforderlich wäre. Allerdings ist davon auszugehen, dass Stromerzeugung und Stromverbrauch i.d.R nicht zeitgleich sind.

Wie wird der PV-Strom genutzt?

Aus wirtschaftlichen und energiepolitischen Gründen ist es am sinnvollsten, wenn der PV-Strom vom eigenen Dach auch selber verbraucht wird. Zum einen muss dafür in der Regel keine EEG-Umlage abgeführt werden und zum anderen muss weniger Strom vom Energieversorger gekauft werden. Bei tendenziell steigenden Strompreisen kann das die Stromrechnung erheblich entlasten. Wie viel des erzeugten Solarstroms selber genutzt werden kann, hängt vom eigenen Stromverbrauch und auch von der Auslegung der Anlage ab. Als Richtwert können aber um die 30 % Eigenverbrauch angesetzt werden. Der Strom, der nicht selbst verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist und mit der Einspeisevergütung vergütet. Um weniger Strom in das Netz einzuspeisen und somit den Eigenverbrauch zu erhöhen, kann über die Installation eines Speichers nachgedacht werden.

Wird die Anlage ertragssteuerlich berücksichtigt?

Bei Anlagen bis 10 kWp können Sie dem Finanzamt seit Sommer 2021 mitteilen, dass keine Gewinnerzielungsabsichten vorliegen. Dann wird die Anlage nicht weiter berücksichtigt, da es sich um eine sogenannte "Liebhaberei" handelt. Für größere Anlagen gilt die Regelbesteuerung der Gewinne. Wir empfehlen die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Ab 01.01.2023 sind Anlagen bis 30 kWp von der Ertragssteuer befreit!

Wird meine PV-Anlage gefördert?

Ja. Das Förderinstrument für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist das EEG. Für Photovoltaikanlagen unter 100 kWp installierte Leistung wird die sogenannte Einspeisevergütung gezahlt auf jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die Einspeisevergütung liegt derzeitig je nach Anlagengröße zwischen 6,2 bis 8,6 Cent/kWh. Die Vergütungssätze verändern sich jeden Monat. Entscheidend für die Höhe ist der Monat der Inbetriebnahme der Anlage. Anschließend ist dieser Vergütungssatz für eine Dauer von 20 Jahren gewährleistet. Liegt eine Eigenversorgung vor, ist dies zudem indirekt über die EEG-Umlage Privilegierung gefördert. Die Anschaffung der Anlage selber wird nicht gefördert, über den KfW Förderkredit 270 können aber zinsgünstige Kredite für die Anschaffung in Anspruch genommen werden.
In Bremerhaven ist eine Förderung für die Installation von PV auf Privatdächern angekündigt, allerdings zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht verfügbar.

Wo muss ich die Anlage anmelden?

Wer eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, muss diese bei unterschiedlichen Akteuren anmelden:

Netzbetreiber
(Bei diesen Punkten werden Sie i.d.R. durch den Installateur unterstützt):

  • Netzanschlussbegehren und Abklärung Messstellenbetrieb (vor Inbetriebnahme)
  • Mitteilung der Veräußerungsform nach dem EEG (§§ 21b; 21c EEG; ein Kalendermonat vor Inbetriebnahme)
  • Anforderung der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses (kurz vor/nach Inbetriebnahme)
    Hinweis: ein Einspeisevertrag ist nicht notwendig

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