Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Photovoltaik-Anlagen?
Seit dem 1. Januar 2023 gilt für ein Umsatzsteuersatz von 0%, wenn die PV-Anlage auf oder nah einem Wohngebäude installiert wird (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z.B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Bei Anlagen, die größer sind als 30 kW, lassen Sie sich am Besten von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten.
Wird der Ertrag einer Anlage steuerlich berücksichtigt?
Bei Anlagen bis 10 kWp können Sie dem Finanzamt seit Sommer 2021 mitteilen, dass keine Gewinnerzielungsabsichten vorliegen. Dann wird die Anlage nicht weiter berücksichtigt, da es sich um eine sogenannte "Liebhaberei" handelt. Für größere Anlagen gilt die Regelbesteuerung der Gewinne. Wir empfehlen, eine Steuerberatung in Anspruch zu nehmen.
Ab 01.01.2023 sind Anlagen bis 30 kWp von der Ertragssteuer befreit!
Muss ich ein Gewerbe anmelden oder Gewerbesteuern zahlen??
Wird die PV-Anlage überwiegend für die Eigenversorgung eines privaten Haushalts betrieben, gilt dies in der Regel nicht als gewerbliche Tätigkeit, sodass kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies gilt allerdings nur aus der Sicht des Gewerberechts. Steuerrechtlich kann es sich trotzdem um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Bei kleinen PV-Anlagen sorgt der Freibetrag von 24.500 € (Gewinn) in der Regel dafür, dass keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss. Sollten Sie Ihren PV-Strom an Dritte weiterverkaufen wollen, sollten Sie vorab bei Ihrer Kommune nachfragen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin beraten.
Muss ich auf meinen PV-Strom EEG Umlage zahlen?
Nein. Die EEG-Umlage wurde zum 01.07.2022 abgeschafft.
Wie versichere ich meine PV-Anlage?
Photovoltaikanlagen können über eine bestehende Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, sofern sie nicht in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Optional ist je nach Versicherer eine Mitversicherung bei kleineren Anlagen gegen Mehrbeitrag möglich. Dieser Schutz kann je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein. Der Versicherer ersetzt in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sofern es sich um eine größere Anlage handelt und dementsprechend umfassenderer Schutz gewünscht ist, sollte eine spezielle Photovoltaikversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt zunächst auch bei Schäden, beispielsweise durch Diebstahl, Vandalismus, Konstruktions- und Bedienungsfehler sowie bei weiteren technischen Schäden. Weiterhin kann auch der durch einen Schaden bedingte Ertragsausfall mitversichert werden. Der Versicherer ersetzt im Schadensfall etwa entgangene Stromverkauf-Erlöse für einen begrenzten Zeitraum.