Anmeldung und Inbetriebnahme
Wer eine neue PV-Anlage in Betrieb nimmt, muss diese bei unterschiedlichen Akteuren anmelden:
Netzbetreiber
Anmeldung erfolgt in Bremen beim Netzbetreiber wesernetz
(Diese Anmeldung übernimmt in der Regel der Installationsbetrieb für Sie):
- Netzanschlussbegehren und Abklärung Messstellenbetrieb (vor Inbetriebnahme)
- Mitteilung der Veräußerungsform nach dem EEG (§§ 21b; 21c EEG; ein Kalendermonat vor Inbetriebnahme)
- Anforderung der Inbetriebsetzung des Netzanschlusses (kurz vor/nach Inbetriebnahme)
Hinweis: ein Einspeisevertrag ist nicht notwendig
Marktstammdatenregister
Bei Inbetriebnahme sollten Sie darauf achten, dass sie sich ein Inbetriebnahmeprotokoll vom Installationsbetrieb für Ihre Unterlagen geben lassen. Lassen Sie sich außerdem eine Einweisung in die Anlage geben.
Erzeugt eine PV Anlage mehr Strom als die Produktion verbraucht?
Ja, definitiv. Das Gerücht, dass eine PV-Anlage sich energetisch nicht amortisieren würde, ist in der Tat nur ein Gerücht. Zwar dauert es in Deutschland länger als an sonnigeren Orten wie Spanien. Dennoch hat eine durchschnittliche Anlage in 1 bis 3 Jahren so viel Strom erzeugt, wie die Herstellung benötigt. Und das bei einer Lebensdauer von bis zu 30 oder mehr Jahren.
Gibt es eine Solardachpflicht und was besagt das Bremische Solargesetz?
Das sogenannte Bremische Solargesetz (BremSolarG) ist am 24. Mai 2023 in Kraft getreten und wurde eingeführt, um den Ausbau erneuerbarer Stromerzeugungsanlagen zu beschleunigen und damit die Klimaneutralität bis 2038 zu erreichen. Es enthält die Regelung einer Solardachpflicht, die vorschreibt, dass beim Neubau und bei Dachsanierungen von Bestandsgebäuden in Bremen eine Solaranlage (Photovoltaik) installiert werden muss. Für Dachsanierungen gilt die Pflicht ab dem 1. Juli 2024, bei Neubauten ab dem 1. Juli 2025. Wir haben dazu ein Übersichtspapier mit den wichtigsten Infos erstellt.
Alle weiteren Informationen, Pflichten und Ausnahmen von der Regel beschreibt die offizielle Informationsplattform zum Bremischen Solargesetz.
Ich habe ein Reihenhaus, was muss ich beachten?
Grundsätzlich gilt, dass Solaranlagen so anzubringen sind, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Im Unterschied zur früheren Regelung, wonach fast durchgängig 1,25 Meter Abstand einzuhalten waren, muss seit Mai 2023 gar kein Abstand mehr integriert werden, wenn die Brandwände mindestens 0,3 Meter über die Bedachung herausragen.
Sind Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden nur bis unter das Dach geführt, können Solaranlagen mit bis zu 30cm Höhe über dem Dach mit einem Mindestabstand von 0,5 Meter errichtet werden. Dieser reduzierte Abstand wurde bereits 2022 in die Bremische Landesbauordnung übernommen. Das Risiko zusätzlicher Brände wird für überschaubar gehalten, insbesondere, weil die Brandweiterleitungsgefahr von Solaranlagen mit einer Aufbauhöhe von bis zu 30cm nicht besonders ausgeprägt ist und Nachbargebäude entweder durch die Brandwand geschützt sind oder die Feuerwehr wegen des Mindestabstandes von 0,5 Meter noch in der Lage, ist die Dachhaut für wirksame Löscharbeiten zu öffnen.
Ich habe eine Einliegerwohnung im Haus, kann der Mieter den PV-Strom mitnutzen?
Grundsätzlich ist das möglich, allerdings leider (noch) relativ kompliziert in der Umsetzung. Bei dem Stromverbrauch der Einliegerwohnung handelt es sich in der Regel nicht um Eigenverbrauch, sodass es sich um eine Stromlieferung an einen Dritten handelt. Der Anlagenbetreiber wird damit energierechtlich zum Energieversorgungsunternehmen und hat damit verbundene Pflichten. Weitere Infos dazu finden Sie hier. Wichtig ist, dass die Strommengen messtechnisch voneinander getrennt erfasst werden, damit beide Haushalte getrennt voneinander abgerechnet werden können. Stromsteuer und netzseitige Umlagen fallen in der Regel sowohl für den eigenverbrauchten als auch für den an einen Dritten vor Ort gelieferten PV-Strom nicht an. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch Förderungen in Form des Mieterstromzuschlags in Frage kommen, weitere Infos dazu finden Sie hier.
Mit dem am 16. Mai 2024 in Kraft getretenen Solarpaket 1 wurden Vereinfachungen beim Mieterstrom beschlossen. Es ist nun möglich als Mieter den PV-Strom von der Hausanlage zusätzlich zu seinem bestehenden Stromvertrag zu beziehen. Hier ein weiterführender Artikel von Nachhaltiges Zuhause zu Mieterstrom und Gemeinschaftlicher Gebäudeversorgung.
Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus/einer Wohnungseigentümergemeinschaft/etc., was gibt es da für Möglichkeiten?
Bei Mehrfamilienhäusern wird die Umsetzung einer PV-Anlage etwas komplexer als bei einem Einfamilienhaus.
- Informationen zu unterschiedlichen Betriebskonzepten finden Sie hier: Link
- Im kleinen Ausmaß sind ggf. auch Stecker-PV-Anlagen für Sie interessant.
Ist ein Blitzschutz erforderlich?
Ein besonderer Blitzschutz ist für Photovoltaikanlagen nicht notwendig. Bei vorhandener Blitzschutzanlage müssen die Module jedoch mit einem Mindestabstand zum Blitzableiter und anderen Metallgegenständen angebracht werden. Wenn der Trennungsabstand zum Blitzableiter nicht eingehalten werden kann, so muss das Montagegestell mit dem Blitzableiter verbunden werden. Zum Schutz der vorhandenen Hauselektrik ist der Einbau eines sogenannten Überspannungsableiters im zentralen Anschlusskasten (Sicherungskasten) erforderlich. Dieser verhindert Spannungsspitzen und damit verbundene Schäden, sollte der Blitz in der Umgebung ihres Gebäudes einschlagen.
Ist mein Dach für eine PV-Anlage geeignet?
Ob das eigene Dach für die Installation einer Photovoltaikanlage grundsätzlich in Frage kommt, klärt sich mit einem Blick ins Solarkataster Bremen und Bremerhaven. Bei einer Dachneigung von 25-50° ohne Verschattung und einer Ausrichtung nach Süden ist der Ertrag der Anlage am höchsten, eine Ost-West-Ausrichtung ist für die Eigenversorgung in der Regel aber auch von Vorteil. Bei Flachdächern wird die Anlage entsprechend aufgeständert. Für eine Leistung von einem kWp werden ca. 5 m² Dachfläche benötigt. Weitere Fragen zum Dachtyp, Dachschräge und Eigenarten des Hauses beantwortet die Solar-Beratung der Verbraucherzentrale Bremen.
Ist PV wirklich umweltfreundlich?
Der reine Betrieb der PV-Anlage ist klimaneutral. Bei Produktion und Entsorgung werden allerdings Treibhausgase verursacht, sodass insgesamt gesagt werden kann, das pro kWh Solarstrom 35-57 g CO₂ Äquivalente erzeugt werden. Das ist eine gute Bilanz. Zum Vergleich: 1 kWh Braunkohlestrom ist mit über 1.000 g CO₂ Äquivalenten belastet.
Kann ich mein E-Auto mit eigenem Solarstrom laden?
Elektroautos bieten insbesondere dann eine Entlastung für die Umwelt, wenn sie mit Strom aus erneuerbaren Energien geladen werden. Mit einer PV-Anlage auf dem Hausdach steht dieser Strom sogar aus eigener Produktion zur Verfügung. Mit intelligentem Laden gelingt es, besonders viel PV-Strom für die Autobatterie zu nutzen. Das gelingt, wenn das Fahrzeuge tagsüber (z.B. am Wochenende oder an Tagen im Homeoffice) einige Stunden zuhause steht. Die Wallbox kann mit dem Wechselrichter der PV-Anlage kommunizieren und somit ein solaroptimiertes Laden ermöglichen. Mit dem sogenannten bidirektionalen Laden kann die Batterie des E-Autos sogar als Stromspeicher für den Haushalt dienen.
Wie das am besten funktioniert und welche Vor- und Nachteile die verschiedenen Lademethoden haben, erklären die folgenden Quellen:
Themenseite PV und E-Mobilität der KEAN (Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen)
Themenseite "Das Auto mit eigenem Solarstrom laden" der Verbraucherzentrale Bremen
Infoblatt PV mit E-Mobilität
Den Batteriespeicher im Haus für die Beladung des E-Autos mitzunutzen ist eher nicht so sinnvoll, da der Batteriespeicher im Haus in der Regel sehr viel kleiner als der Speicher des e-Autos ist: Ein üblicher PV-Speicher im Einfamilienhaus hat 3 bis 6 kWh, eine übliche Batterie im e-Auto: 50 - 80 kWh Kapazität.
Kann ich PV mit einem Gründach kombinieren?
PV und Gründach ergänzen sich hervorragend. Ein begrüntes Dach hat positive Auswirkungen auf die Umwelt und die Folgen des Klimawandels. Es trägt zur Kühlung bei, bietet Raum für Pflanzen und Tiere und dient als Wasserrückhaltefläche. Kombiniert man ein Gründach mit einer PV-Anlage hat dies sogar positive Auswirkungen auf die Energiegewinnung. Der Wirkungsgrad der PV Module sinkt ab 25°C zunehmend. Der kühlende Effekt der Dachbegrünung führt insbesondere in den Sommermonaten zu einer deutlichen Reduktion dieser wärmebedingten Leistungsverluste, denn der Wärmeunterschied zwischen begrüntem und unbegrüntem Dach kann schonmal um die 40°C betragen. Es ist aber zu beachten, dass die Module durch die Begrünung nicht verschattet werden.
Für große Dachflächen (z.B. Gewerbedächer) ist folgendes zu beachten: In Bremen gilt ein Begrünungsortsgesetz, dass am 17.4.23 verschärft wurde. Es verpflichtet ab 50 qm Flachdachfläche zu einer Dachbegrünung. Bei Dachinstallationen (dazu zählen auch Solaranlagen) können 30% der Dachfläche rechnerisch abgezogen werden. Mehr Informationen und Beratung dazu bekommen Sie bei der Bremer Umweltberatung.
Mein Haus steht unter Denkmalschutz. Kann ich überhaupt Photovoltaik installieren?
In Bremen gibt es keine einheitliche Regelung zu Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassaden. Das Landesamt für Denkmalpflege schreibt dazu: "Da jedes Denkmal einzigartig ist und durch spezifische Denkmalkriterien gekennzeichnet ist, wird auch im Einzelfall geprüft, ob eine Veränderung den Denkmalwert beeinflussen könnte. Daher werden in einem Abwägungsprozess viele Faktoren wie u.a., alternative Standorte, Integration der Anlagen, Substanzbeeinträchtigung, Dachlandschaften, Einsehbarkeit, künstlerische Bedeutung, städtebauliche Wirkung und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Oft ist es dabei möglich, denkmalverträgliche Lösungen mit Solaranlagen zu schaffen."(30.01.2023) Das Landesamt für Denkmalpflege Bremen berät gern bei Planungen und hat ein Merkblatt zu dem Themaentwickelt.
Muss ich auf meinen PV-Strom EEG Umlage zahlen?
Nein. Die EEG-Umlage wurde zum 01.07.2022 abgeschafft.
Muss ich ein Gewerbe anmelden?
Wird die PV-Anlage überwiegend für die Eigenversorgung eines privaten Haushalts betrieben, gilt dies in der Regel nicht als gewerbliche Tätigkeit, sodass kein Gewerbe angemeldet werden muss. Dies gilt allerdings nur aus der Sicht des Gewerberechts. Steuerrechtlich kann es sich trotzdem um eine gewerbliche Tätigkeit handeln. Sollten Sie Ihren PV-Strom an Dritte weiterverkaufen wollen, sollten Sie vorab bei Ihrer Kommune nachfragen, ob eine Gewerbeanmeldung notwendig ist.
Lassen Sie sich im Zweifel von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin beraten.
Muss ich Gewerbesteuern zahlen?
Aus steuerrechtlicher Sicht handelt es sich bei den Einnahmen durch eine PV-Anlage um Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb. Bei kleinen PV-Anlagen sorgt der Freibetrag von 24.500 € (Gewinn) in der Regel dafür, dass keine Gewerbesteuer abgeführt werden muss.
Solarthermie
Wie funktioniert Solarthermie?
Das Funktionsprinzip eines Solarkollektors ist im Grunde das gleiche wie bei einem Gewächshaus: Die kurzwellige Sonnenstrahlung wandelt sich beim Auftreffen auf eine Fläche in langwellige Wärmestrahlung um. Ein Teil dieser Strahlung wird reflektiert. Eine Abdeckung aus Sicherheitsglas über der Absorberfläche lässt die kurzwellige Strahlung der Sonne durch, hält die Wärmestrahlung aber zurück. Im Solarkollektor zirkuliert währenddessen die Solarflüssigkeit. Über diese Flüssigkeit wird die Wärme zum unteren Wärmetauscher des Solarspeichers geführt und erwärmt dort das Wasser. Das warme Wasser steigt im Speicher nach oben und kann direkt zum Duschen, Baden o.ä. verwendet werden. Reicht die Wärme der Sonne nicht aus, wird der obere Teil des Speichers über den zweiten Wärmetauscher vom Heizkessel auf die gewünschte Temperatur gebracht.
Heizen mit der Sonne - im Winter scheint die doch kaum?
Im Gegensatz zum Brauchwasserbedarf, der das ganze Jahr über relativ konstant ist, ist der Heizenergiebedarf im Winter hoch, wenn im Gegensatz dazu die Sonneneinstrahlung gering ist. Im Sommer ist dagegen viel Sonnenenergie verfügbar, benötigt wird jedoch nur Energie für die Warmwasserbereitung. Für ein Einfamilienhaus ist daher der Einsatz zur Unterstützung der Raumheizung hauptsächlich in der Übergangszeit wirksam. Auf dem Markt findet man verschiedene Anlagenkonfigurationen zur solaren Heizungsunterstützung. Sie unterscheiden sich im Wesentlichen durch die Einbindung der Brauchwasserbereitung.
Während bei reinen Brauchwasseranlagen zumeist Flachkollektoren zum Einsatz kommen, werden bei der Raumheizungsunterstützung Vakuumröhrenkollektoren bevorzugt. Sie verlieren durch ihre Bauweise weniger Wärme, was sich in den Übergangsmonaten für die Heizung bezahlt macht.
Was kostet Solarthermie?
Die Kosten einer Solarthermieanlage zur Brauchwassererwärmung liegen für einen 4-Personen-Haushalt zwischen 4.000 bis 6.000 Euro (inkl. Montage und MwSt.). Für Röhrenkollektoren müssen mindestens 20 Prozent Mehrkosten veranschlagt werden. Wegen des größeren Kollektorfeldes und Speichervolumens sind die Anlagen zur zusätzlichen Heizungsunterstützung teurer als reine Brauchwasseranlagen. So schlagen Anlagen zur Raumheizungsunterstützung mit etwa 7.500 bis 12.000 Euro zu Buche. Dabei sind die einfacher aufgebauten Kombispeicher-Anlagen im Durchschnitt günstiger als Zweispeichersysteme.
Lohnt sich Solarthermie?
Durch Solaranlagen zur Warmwasserbereitung und/ oder Raumheizungsunterstützung können fossile Energien in Form von 200 bis 650 Litern Öl jährlich (gerechnet auf ein Einfamilienhaus) eingespart werden. So wird die Energiewende vorangetrieben und das Klima geschützt. Außerdem werden die Besitzer*innen unabhängiger von den steigenden Energiepreisen.
Trotz der Förderung des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist diese umweltschonende Zukunftstechnik allerdings erst über einen längeren Zeitraum gesehen wirtschaftlich lohnenswert: Ab 14 bis 19 Jahren (gerechnet auf ein durchschnittliches Einfamilienhaus) liegen Investitionskosten zu Einsparung bei null. Eine Solarthermieanlage ist dabei durchschnittlich zwischen 20 und 25 Jahren nutzbar. Was die Einsparung von CO₂-Emissionen angeht, lohnt sich die Installation einer solchen Anlage jedoch sehr schnell.
Speicher für Solarstrom
Was bringt ein Speicher?
Die PV-Anlage produziert immer nur dann Strom, wenn auch die Sonne scheint. Strombedarf gibt es dagegen aber auch zu anderen Zeiten, zum Beispiel spät Abends. Wer seinen eigenen Solarstrom vom Dach gerne auch dann nutzen möchte, wenn die Sonne gerade nicht scheint, für den kommt die Einbindung eines Speichers in Frage. Durch den Speicher kann somit der Eigenverbrauchsanteil am Solarstrom erhöht werden, sodass weniger Strom in das öffentliche Netz eingespeist wird. Das bedeutet noch mehr Unabhängigkeit vom Energieversorger und dessen Strompreisen.
Wie sind Kosten und Wirtschaftlichkeit einzuschätzen?
Die Kosten eines Speichers richten sich nach der Kapazität (in kWh), also nach der Größe des Speichers. Die Kosten werden hier in €/kWh angegeben und auch hier gilt: Je größer der Gesamtspeicher desto günstiger ist die Kilowattstunde Speicherkapazität. Als Richtwert können bei einem Speicher mit einer Kapazität von 6 kWh ca. 1.000 €/kWh angenommen werden (6.000 € gesamt) und bei einer Kapazität von 8 kWh ca. 800 €/kWh (6.400 € gesamt). Für den Speicher gilt eine Umsatzsteuer von 0%, egal ob er mit verbaut oder nachgerüstet wird.
Aufgrund der derzeit noch hohen Kosten für Speicher ist in den meisten Fällen eine PV-Anlage ohne Speicher finanziell attraktiver als eine mit Speicher. Dennoch wird mittlerweile ca. jede zweite PV-Anlage mit einem Speicher installiert. Gründe, die dafür sprechen, sind unter anderem die Steigerung des Eigenverbrauchs sowie eine höhere Unabhängigkeit vom Energieversorger.
Welche Speicherarten sind geeignet?
In Frage kommen für den Einsatz an der Photovoltaik-Anlage vor allem Lithium-Ionen-Akkus oder Blei-Säure-Akkus mit einem Batteriemanagementsystem und integriertem Wechselrichter. Da ein deutlicher Preisrutsch stattgefunden hat, werden fast ausschließlich Lithium-Ionen-Akkus verkauft. Diese sind leichter, kleiner und haben eine höhere Ladezyklusanzahl – das heißt, sie können öfter be- und entladen werden. So kann unter optimalen Bedingungen für den 20-jährigen Betrieb einer PV-Anlage eine Batterie reichen. Bei Blei-Akkus muss mit zwei bis drei Batterien gerechnet werden. Daher ist der Preis pro gespeicherte Kilowattstunde bei beiden Systemen – trotz des höheren Anschaffungspreises für Lithium-Ionen-Akkus – ähnlich. Problematisch ist bei Lithium-Ionen-Akkus, dass es hier im Gegensatz zu Blei-Säure-Akkus noch kein ausgereiftes Recyclingsystem gibt. Wer also auch hier auf der ökologischeren Seite stehen möchte, greift vorerst zu den Blei-Säure-Akkus.
Wie viel Speicherkapazität brauche ich?
Wie groß die Kapazität des Speichers ausgelegt werden sollte, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zu diesen Faktoren gehören unter anderem der tägliche Stromverbrauch, das Verbrauchsverhalten und die Größe der Solaranlage. Ein Richtwert zur Orientierung kann folgende Faustformel geben: Etwa 0,5 bis 1 Kilowattstunde Speicherkapazität pro Kilowatt Peak installierter PV-Leistung. Das heißt bei einer Anlage mit 8 kWp installierter Leistung lassen sich 4-8 kWh Speicherkapazität kalkulieren.
In der Praxis werden Speicher häufig so dimensioniert, dass man mit seinem persönlichen Strombedarf "über die Nacht" kommt und das auch nur eingeschränkt in den Wintermonaten. Sollen der Eigenverbrauchsanteil und der Autarkiegrad darüber hinaus deutlich erhöht werden, muss der Speicher bei deutlichen Mehrkosten größer dimensioniert werden. Sollte der Solarstrom, beispielsweise über eine Wallbox, in ein E-Auto fließen, kann das Auto auch als Speicher dienen und der Batteriespeicher kleiner ausfallen.
Verschmutzen PV-Module?
Ja, aber die allermeisten Anlagen in Deutschland reinigt der nächste Regen wieder, so dass Schmutz praktisch keine Ertragseinbußen bewirkt. Module mit flachem Aufstellwinkel oder nahen Verschmutzungsquellen (z.B. Laub oder Staub) müssen bei Bedarf gereinigt werden. Beachten Sie bei der Reinigung auf jeden Fall die Arbeitssicherheitsvorschriften oder beauftragen Sie einen speziellen Reinigungsdienst.
Was für unterschiedliche Arten von PV-Modulen gibt es?
Auf dem Markt vorhandene Modultypen unterscheiden sich vor allem in den eingesetzten Halbleitermaterialien der Solarzellen oder spezieller Technologien. Am weitesten verbreitet ist die kristalline Siliziumsolarzelle. Silizium wird aus Quarzsanden hergestellt. Diese werden überwiegend aus Lockersedimenten gewonnen und stehen praktisch unbegrenzt zur Verfügung. Andere Halbleitermaterialen sind das amorphe Silizium (a-Si), Kupfer und Indium, Gallium und Selen oder Schwefel (CIS, CIGS) sowie Cadmiumtellurid (CdTe). Die unterschiedlichen Modultypen unterscheiden sich insbesondere im Modulwirkungsgrad. Der Modulwirkungsgrad gibt das prozentuale Verhältnis von elektrischer Leistungsabgabe eines Moduls zur Leistung des eingestrahlten Lichts unter Standardtestbedingungen an und liegt je nach Modulart zwischen 7-20 %.
Was ist umsatzsteuerlich zu berücksichtigen?
Für den Bereich der Umsatzsteuer gilt seit dem 1. Januar 2023 ein Umsatzsteuersatz von 0%, %, wenn die PV-Anlage auf oder nah einem Wohngebäude installiert wird (Nullsteuersatz). Die Regelung gilt für alle Komponenten einer Photovoltaikanlage, wie z.B. Photovoltaikmodule, Wechselrichter oder auch Batteriespeicher.
Bei Anlagen, die größer sind als 30 kW, lassen Sie sich am Besten von einem Steuerberater oder einer Steuerberaterin beraten.
Was passiert mit meiner Anlage wenn sie über 20 Jahre alt ist (Ü20-Anlagen)?
Zuerst einmal: Gar nichts. Auch eine "alte" Anlage kann zunächst problemlos weiterbetrieben werden. Die Mehrzahl der alten Anlagen ist technisch noch in so guter Verfassung , dass sie noch jahrelang weiterbetrieben werden kann. Aber sie fällt nach 20 Jahren aus der Vergütungszeit nach EEG heraus und bekommt demnach keine Einspeisevergütung mehr ausgezahlt.
Für den Weiterbetrieb bieten sich derzeit im wesentlichen zwei Optionen, jedoch sind auch noch andere Möglichkeiten möglich und können im Einzelfall sinnvoll sein:
- Lassen Sie die Anlage einfach weiterlaufen und weiter voll ins öffentliche Stromnetz einspeisen. Beim derzeit hohen Marktwert Solar, mit dem die weitere Einspeisung nach Förderende gesetzlich vergütet wird, ist der Weiterbetrieb in den meisten Fällen wirtschaftlich.
- Stellen Sie auf Eigenversorgung um. Der Anteil der Eigenversorgung kann durch die zusätzliche Anschaffung eines Batteriespeichers noch erhöht werden. Wirtschaftlich ist diese Variante aber auch nur schwer abschätzbar, denn die Bandbreite der anfallenden Kosten für die Umbauarbeiten der PV-Anlage und auch für die Anschaffung eines Batteriespeicher ist hoch.
Weitere Optionen und mehr Informationen über Ü20-Anlagen finden Sie hier bei der DGS: FAQ Ü20-Anlagen
Was passiert nach der Inbetriebnahme?
Gut geplante und installierte Anlagen sind in der Regel wartungsarm. Nach einem Jahr sollte aber eine erste Betriebskontrolle durch den Fachbetrieb erfolgen. Diese umfasst eine Kontrolle der Schutzeinrichtungen und sämtlicher Anlagenteile, die durch Witterungseinflüsse oder Tiere beschädigt werden können. Dachdurchdringungen, Abdichtungen und das Montagesystem sind ebenfalls zu kontrollieren. Weitere Wartungsintervalle sollten je nach örtlichen Gegebenheiten und Anlagengröße mit dem Fachbetrieb festgelegt werden. Keine Solaranlage ist vor Betriebsausfällen gefeit. Schatten, Schmutz oder Montagefehler können zur Ertragsminderung führen. Wenn trotz Sonnenschein zu wenig oder kein Strom erzeugt und eingespeist wird, ist das ein erster Hinweis dafür, dass mit der Anlage etwas nicht stimmt. Einfachste und wichtigste Kontrollmöglichkeit ist daher das monatliche Ablesen des Einspeisezählers und der Vergleich des abgelesenen Werts mit der Prognose aus den Planungsunterlagen. Die meisten modernen Anlagen können bereits tagesaktuell online oder über eine App überwacht werden.
Welche Arten von PV-Anlagen gibt es?
Grundsätzlich müssen zwei Anlagentypen unterschieden werden: Zum einen so genannte Inselanlagen, bei denen Solarbatterien den erzeugten und nicht sofort benötigten Strom speichern. Solche Photovoltaik-Anlagen kommen in stromnetzfernen Gebieten, z.B. auf Inseln oder in Berghütten zum Einsatz. Zum anderen netzgekoppelte Anlagen, bei denen das normale Stromnetz als Speicher dient: Nicht direkt benötigter Strom wird in das Netz eingespeist. Dieser Anlagentyp ist in Deutschland am weitesten verbreitet.
Man unterscheidet weiterhin nach der Art der Einspeisung. Volleinspeiseanlagen geben den produzierten Strom in Gänze direkt ins Stromnetz ab und erhalten dafür eine Vergütung. Eigenverbrauchsanlagen, wie sie auf Wohngebäuden heute üblich sind, liefern den erzeugten Strom vorrangig in den eigenen Haushalt. Nur überschüssiger Strom, der nicht selbst verbraucht werden kann, fließt ins Netz oder einen Batteriespeicher.
Welche Bauteile umfasst eine PV-Anlage?
Der Solargenerator ist in der Regel aus mehreren Solarmodulen zusammengeschaltet. Diese Module sind auf spezielle Unterkonstruktionen montiert. Ein Wechselrichter ist erforderlich, um den Gleichstrom in netzkonformen Wechselstrom umzuwandeln. Oftmals sind diese bereits mit einem Monitoringsystem gekoppelt, worüber die Anlagenleistung überwacht werden kann. Wird Strom, der nicht vor Ort verbraucht wird, in das öffentliche Netz eingespeist, wird dies über einen Zweirichtungszähler erfasst. Anderenfalls kann der überschüssige Strom in einen Batteriespeicher fließen.
Welche laufende Kosten gibt es?
Da eine PV-Anlage eine langfristige Investition ist und eine Lebensdauer von 20-30 Jahren hat, fallen auch laufend Kosten für den Betrieb an. Als Richtwert für die laufenden Kosten können 1,5 % der Investitionskosten pro Jahr kalkuliert werden. Dazu gehören die regelmäßigen Wartungen und ggf. anfallende Reparaturen. Hierbei kann es sinnvoll sein, einen Wartungsvertrag mit einem Solarhandwerksbetrieb abzuschließen. Grundsätzlich sind PV-Anlagen aber eher wartungsarm. Der Wechselrichter hat als elektronisches Bauteil voraussichtlich eine geringere Lebensdauer als die Anlage und wird möglicherweise während der Betriebsdauer ausgetauscht werden müssen. Hier empfiehlt es sich, jährlich bereits einen Betrag zurückzulegen. Ob eine Vollwartungsvertrag von Vorteil ist, kommt auf den Einzelfall an.
Die Anlage muss nach der Installation bei der Gebäudeversicherung angegeben werden. Diese entscheidet dann, ob sie die Versicherungsprämie entsprechend erhöht. Bei den meisten Wohngebäuden ist das nicht der Fall.
Reinigungskosten sind nur geringfügig zu betrachten. Anlagen mit einem üblichen Aufstellwinkel von 30-45 Grad haben in Deutschland eine sehr hohe Selbstreinigungswirkung. Sollten die Module sehr flach liegen und die Umgebung schmutzintensiv sein (z.B. Landwirtschaft), empfiehlt sich eine Reinigung alle paar Jahre.
Wie funktioniert Photovoltaik?
Photovoltaik bezeichnet die direkte Umwandlung von Sonnenlicht in Strom. Möglich wird dies durch Solarzellen, die aus zwei Halbleiterschichten bestehen (in der Regel aus Silizium). Bei Lichteinfall werden im Halbleiter negative und positive Ladungsträger freigesetzt. Es kommt zu einer Spannung zwischen den Metallkontakten an der Ober- und Unterseite der Zellen. Wird dieser Kreis geschlossen, fließt ein Gleichstrom. Viele Solarzellen zusammen bilden – in Module integriert – das Kernstück der Photovoltaik-Anlage, den Photovoltaik-Generator. Ein Wechselrichter wandelt den Gleichstrom in Wechselstrom um, der im Haushalt genutzt oder ins Stromnetz eingespeist werden kann.
Wie nutze ich steckerfertige PV-Anlagen?
Unter Begriffen wie steckerfertige PV-Anlagen, Balkonkraftwerk oder auch „Guerilla-PV“ werden Mini-Solaranlagen bezeichnet, mit denen jede*r Solarstrom erzeugen und über eine Schutzkontaktsteckdose in den eigenen Haus- oder Wohnungsstromkreis einspeisen kann. Sie bestehen aus einen Photovoltaik-Modul mit Wechselrichter und Anschlusskabel und werden meist am Balkon oder anderen geeigneten Flächen befestigt.
Die Nutzung von steckerfertigen PV-Anlagen ist seit Mai 2024 durchs Solarpaket I unkomplizierter geworden. Verbindliche Hintergrundinformation erhalten Sie auf folgenden Seiten:
Welchen Ertrag ein Stecker-PV-Gerät bei Ihnen zuhause liefern kann, das berechnet der Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin.
Wie versichere ich meine PV-Anlage?
Photovoltaikanlagen können über eine bestehende Wohngebäudeversicherung mitversichert sein, sofern sie nicht in den Versicherungsbedingungen ausdrücklich ausgeschlossen sind. Optional ist je nach Versicherer eine Mitversicherung bei kleineren Anlagen gegen Mehrbeitrag möglich. Dieser Schutz kann je nach Tarif unterschiedlich ausgestaltet sein. Der Versicherer ersetzt in der Regel Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Sofern es sich um eine größere Anlage handelt und dementsprechend umfassenderer Schutz gewünscht ist, sollte eine spezielle Photovoltaikversicherung abgeschlossen werden. Diese schützt zunächst auch bei Schäden, beispielsweise durch Diebstahl, Vandalismus, Konstruktions- und Bedienungsfehler sowie bei weiteren technischen Schäden. Weiterhin kann auch der durch einen Schaden bedingte Ertragsausfall mitversichert werden. Der Versicherer ersetzt im Schadensfall etwa entgangene Stromverkauf-Erlöse für einen begrenzten Zeitraum.
Wie viel Strom produziert eine Anlage auf meinem Dach?
Je nach Ausrichtung können in Bremen und Bremerhaven zwischen 850 bis 1.000 kWh pro kWp installierter Leistung erwartet werden. Das bedeutet, dass für die Deckung des durchschnittlichen Strombedarfes eines 3-Personenhaushaltes von ca. 3.500 kWh im Jahr eine Anlage mit einer Leistung von 4 kWp erforderlich wäre. Allerdings ist davon auszugehen, dass Stromerzeugung und Stromverbrauch i.d.R nicht zeitgleich sind.
Um den Ertrag einer geplanten Anlage zu prognostizieren, lässt sich das Solarkataster für Bremen und Bremerhaven zu Rate ziehen.
Wie wird der PV-Strom genutzt?
Aus wirtschaftlichen und energiepolitischen Gründen ist es am sinnvollsten, wenn der PV-Strom vom eigenen Dach auch selber verbraucht wird. Dann muss weniger Strom vom Energieversorger eingekauft werden. Bei tendenziell steigenden Strompreisen kann das die Stromrechnung erheblich entlasten. Wie viel des erzeugten Solarstroms selber genutzt werden kann, hängt vom eigenen Stromverbrauch und auch von der Auslegung der Anlage ab. Der Strom, der nicht selbst verbraucht wird, wird in das öffentliche Netz eingespeist und mit der Einspeisevergütung vergütet. Um weniger Strom in das Netz einzuspeisen und somit den Eigenverbrauch zu erhöhen, kann über die Installation eines Speichers nachgedacht werden.
Wird die Anlage ertragssteuerlich berücksichtigt?
Bei Anlagen bis 10 kWp können Sie dem Finanzamt seit Sommer 2021 mitteilen, dass keine Gewinnerzielungsabsichten vorliegen. Dann wird die Anlage nicht weiter berücksichtigt, da es sich um eine sogenannte "Liebhaberei" handelt. Für größere Anlagen gilt die Regelbesteuerung der Gewinne. Wir empfehlen die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch zu nehmen.
Ab 01.01.2023 sind Anlagen bis 30 kWp von der Ertragssteuer befreit!
Wirtschaftlichkeit & Förderung von Photovoltaik
Mit welchen Investitionskosten muss ich rechnen?
Die Kosten einer PV-Anlage sind abhängig von der installierten Leistung (angegeben in kWp = Nennleistung unter Normbedingungen) und Art der Anlage und werden in €/kWp berechnet. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto günstiger sind die Kosten pro Kilowatt Peak installierter Leistung. Dies hängt mit dem Planungs- und Installationsaufwand zusammen. Als Richtwerte können bei einer 5 kWp-Anlage Kosten von ca. 2.200 €/kWp (insgesamt 11.000 € netto) und bei einer 10 kWp-Anlage von ca. 2.000 €/kWp (insgesamt 20.000 € netto) angenommen werden. Diese Richtwerte sind Angaben für eine schlüsselfertige Anlage inkl. aller notwendiger Bestandteile und Installation. Zusätzliche Kosten können für einen Speicher oder einen neuen Zähler anfallen. Letztendlich kommt es aber auf den Einzelfall und die Marktlage an und es empfiehlt sich immer mehrere Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen.
Wird meine PV-Anlage gefördert?
Ja. Das Förderinstrument für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist das EEG. Für Photovoltaikanlagen unter 100 kWp installierte Leistung wird die sogenannte Einspeisevergütung gezahlt auf jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Die Einspeisevergütung liegt derzeitig je nach Anlagengröße zwischen 6,2 bis 8,6 Cent/kWh. Die Vergütungssätze verändern sich jeweils zum Jahreswechsel. Entscheidend für die Höhe ist der Monat der Inbetriebnahme der Anlage. Anschließend ist dieser Vergütungssatz für eine Dauer von 20 Jahren gewährleistet. Die Anschaffung der Anlage selber wird nicht gefördert, über den KfW Förderkredit 270 oder die Bremer Förderbank BAB können dafür aber zinsgünstige Kredite in Anspruch genommen werden. Der Kauf einer PV-Anlage ist zudem von der Umsatzsteuer befreit.
Beim Finanztip gibt es eine Übersicht zu bestehenden Förderprogrammen in Ländern und Kommunen. Im Land Bremen gibt es derzeit keine gesonderte kommunale Förderung.