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Infos für gemeinnützige Einrichtungen

Auch als öffentliche Einrichtung, Sportverein, Stiftung oder kirchliche Organisation können Sie durch die Nutzung von Solarenergie dem Klima und ihren Finanzen etwas Gutes tun.

Mehr Solarenergie für Einrichtungen

2020 lieferten fast 2 Millionen Solaranlagen rund 10 Prozent des in Deutschland produzierten Stroms. Trotz wirtschaftlicher Attraktivität gehört bisher nur ein Bruchteil hiervon öffentlichen Einrichtungen, Sportvereinen, Stiftungen oder auch kirchlichen Organisationen. Aufgrund von steigenden Strompreisen ist gerade jetzt ein guter Zeitpunkt, sich über die Installation einer Solaranlage für Ihre Institution zu informieren. Auf den folgen Seiten haben wir alle relevanten Informationen für Sie zusammengestellt.

Beratung für Einrichtungen

Kostenlose Solarberatung für gemeinnützige Einrichtungen

Im Auftrag von energiekonsens bietet der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Landesverband Bremen, Umweltdienstleistungsgesellschaft mbH kostenlose Solarberatungen für gemeinnützige Einrichtungen, Sportvereine, Stiftungen, Kitas und religiöse Organisationen im Land Bremen an. Ansprechpartnerin ist Siecke Martin vom BUND Bremen.

Kontakt: Siecke Martin
Tel. 0421 79002 – 43
Fax: 0421 79002 – 90
siecke.martin@bund-bremen.de

Beispiel aus der Praxis

Evangelisch-reformierte Kirchengemeinde Bremen-Blumenthal bezieht Solarstrom vom eigenen Dach

„Warum wir Sonnenkraft nutzen? Unsere Kirchengemeinde wollte einen Beitrag für den Klimaschutz und die Bewahrung der Schöpfung leisten.“, erklärt Ulrich Klein, Pastor der Evangelischen Kirchengemeinde Blumenthal. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach des Gemeindehauses war die Idee. Die Anlage wurde von der Genossenschaft „Bürger Energie Bremen“ finanziert und installiert. An diese zahlt die Gemeinde eine monatliche Miete und wird dafür von dort mit dem wenigen, zusätzlich benötigten Strom versorgt.

In 2018 stammten 60 Prozent der Energie, die für Angebote wie den Spielkreis oder die Krippe und für die Büros im Haus genutzt wurden, aus Eigenproduktion.

„Das ist ein gutes Gefühl – auch weil wir uns damit ein stückweit unabhängig von Energieanbietern gemacht haben.“, berichtet Pastor Klein von seinen Erfahrungen mit der Anlage.

Größe der Anlage in kWp (installierte Leistung) 9,7 kWp
Investitionskosten Anlage 15.000 €
Inbetriebnahme Mai 2017
Solarer Eigenverbrauch in % bezogen auf den solaren Jahresertrag 60 %
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Förderung

Auch für Institutionen lohnt es sich, Förderungen für eine Solaranlage oder ein Speichersystem in Anspruch zu nehmen. Nebenstehend finden Sie verschiedene Möglichkeiten für die verschiedenen Technologien – von Zuschüssen bis hin zu zinsgünstigen Krediten.

Photovoltaik

Die Einspeisevergütung für PV-Strom wird nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert. Eine Übersicht finden Sie hier.

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet mit ihrem Programm 270 einen zinsgünstigen Kredit für die Installation von Photovoltaik-Anlagen.

Weitere Infos

Speicher

Der Förderkredit für erneuerbare Energien der KfW (Programm 270) deckt auch die Finanzierung von Batteriespeichern oder anderen Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien) ab.

Weitere Infos

Solarthermie

In jedem Fall sollte vor dem Einbau einer Solaranlage für die Raumheizungsunterstützung geprüft werden, ob nicht durch andere Maßnahmen wie zum Beispiel bessere Fenster oder erhöhte Wärmedämmung des Daches Energie effizienter eingespart werden kann. Eine Gebäudeenergieberatung kann hier Klarheit verschaffen. Diese wird von der BAFA und der Klimaschutzagentur energiekonsens (für Gebäude im Land Bremen) gefördert. Eine solarthermische Anlage kann anschließend immer noch installiert werden.

Fördermöglichkeiten

Für kleinere Solaranlagen zur alleinigen Warmwasserbereitung im Gebäudebestand gibt es vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Zuschuss von 500 €. Größere Anlagen mit 11 bis 40 m² werden mit 50 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert. Die swb bietet ihren Wärmebezugskunden eine Förderung von maximal 150 €.

Solaranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung mit einer Größe von bis zu 14 m² Kollektorfläche bekommen im Gebäudebestand vom BAFA einen Zuschuss von 2.000 €. Größere Anlagen mit 15 bis 40 m² Bruttokollektorfläche werden mit 140 €/m² Bruttokollektorfläche gefördert (s. auch Innovationsförderung). Die swb bietet Ihren Wärmebezugskunden hier einen Zuschuss von maximal 300 € an.

Für beide Solaranlagentypen gibt es verschiedene Zusatzförderungen, unter anderem für die erstmalige Anschaffung einer Brennwertheizung, für eine Kombination der Solaranlage mit einer Wärmepumpe oder einer Biomasseanlage oder auch für eine Optimierung der Heizungsanlage. Des Weiteren kann ein sogenannter Effizienzbonus in Anspruch genommen werden. Die Innovationsförderung kann außerdem für größere Solarthermieanlagen ab 20 m² Bruttokollektorfläche, die auf Wohngebäuden mit mind. drei Wohneinheiten oder auf einem Nichtwohngebäude mit mind. 500 m² Nutzfläche errichtet werden, in Anspruch genommen werden. Diese Zuschüsse können sowohl für Gebäude im Bestand als auch für Neubauten abgerufen werden. Nähere Einzelheiten und eine Übersicht über die Angebote der BAFA können Sie auf deren Homepage finden.

Förderübersicht Solarthermie der BAFA

Für die Finanzierung einer Solarthermie-Anlage bietet die KfW Förderkredite, wie zum Beispiel das Programm 270 "Erneuerbare Energien – Standard". Je nach Ausgangssituation und geplanten Maßnahmen gibt es verschiedene Angebote.

Zu den Angeboten der KfW