Ist mein Dach geeignet?
Ob das eigene Dach für die Installation einer Photovoltaikanlage grundsätzlich in Frage kommt, klärt sich mit einem Blick ins Solarkataster Bremen und Bremerhaven. Bei einer Dachneigung von 25-50° ohne Verschattung und einer Ausrichtung nach Süden ist der Ertrag der Anlage am höchsten, eine Ost-West-Ausrichtung ist für die Eigenversorgung in der Regel aber auch von Vorteil. Bei Flachdächern wird die Anlage entsprechend aufgeständert. Für eine Leistung von einem kWp werden ca. 5 m² Dachfläche benötigt. Weitere Fragen zum Dachtyp, Dachschräge und Eigenarten des Hauses beantwortet die Solar-Beratung der Verbraucherzentrale Bremen.
Neben Verschattungen und Dachausrichtung ist die Statik ein entscheidendes Kriterium. Im Idealfall finden Sie Infos über eingeplante Reservelasten des Daches in den Bauunterlagen. Stehen diese Unterlagen nicht (oder nicht mehr) zur Verfügung, sollte ein Statiker beauftragt werden, der die Eignung des Daches prüft. Als Faustregel gilt, dass für eine PV-Anlage eine Reservelast von ca. 20-30 kg/m² benötigt wird.
Ich habe ein Reihenhaus, was muss ich beachten?
Grundsätzlich gilt, dass Solaranlagen so anzubringen sind, dass Feuer nicht auf andere Gebäudeteile und Nachbargrundstücke übertragen werden kann. Im Unterschied zur früheren Regelung, wonach fast durchgängig 1,25 Meter Abstand einzuhalten waren, muss seit Mai 2023 gar kein Abstand mehr integriert werden, wenn die Brandwände mindestens 0,3 Meter über die Bedachung herausragen.
Sind Brandwände oder Wände anstelle von Brandwänden nur bis unter das Dach geführt, können Solaranlagen mit bis zu 30cm Höhe über dem Dach mit einem Mindestabstand von 0,5 Meter errichtet werden. Dieser reduzierte Abstand wurde bereits 2022 in die Bremische Landesbauordnung übernommen. Das Risiko zusätzlicher Brände wird für überschaubar gehalten, insbesondere, weil die Brandweiterleitungsgefahr von Solaranlagen mit einer Aufbauhöhe von bis zu 30cm nicht besonders ausgeprägt ist und Nachbargebäude entweder durch die Brandwand geschützt sind oder die Feuerwehr wegen des Mindestabstandes von 0,5 Meter noch in der Lage, ist die Dachhaut für wirksame Löscharbeiten zu öffnen.
Mein Haus steht unter Denkmalschutz. Kann ich überhaupt Photovoltaik installieren?
In Bremen gibt es keine einheitliche Regelung zu Photovoltaik auf denkmalgeschützten Gebäuden oder Fassaden. Das Landesamt für Denkmalpflege schreibt dazu: "Da jedes Denkmal einzigartig ist und durch spezifische Denkmalkriterien gekennzeichnet ist, wird auch im Einzelfall geprüft, ob eine Veränderung den Denkmalwert beeinflussen könnte. Daher werden in einem Abwägungsprozess viele Faktoren wie u.a., alternative Standorte, Integration der Anlagen, Substanzbeeinträchtigung, Dachlandschaften, Einsehbarkeit, künstlerische Bedeutung, städtebauliche Wirkung und Wirtschaftlichkeit berücksichtigt. Oft ist es dabei möglich, denkmalverträgliche Lösungen mit Solaranlagen zu schaffen."(30.01.2023) Das Landesamt für Denkmalpflege Bremen berät gern bei Planungen und hat ein Merkblatt zu dem Thema entwickelt.