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Wirtschaftlichkeit & Förderung von Photovoltaik

Wie viel Strom produziert eine Anlage auf meinem Dach?

Je nach Ausrichtung können in Bremen und Bremerhaven zwischen 850 bis 1.000 kWh pro kWp installierter Leistung erwartet werden. Das bedeutet, dass für die Deckung des durchschnittlichen Strombedarfes eines 3-Personenhaushaltes von ca. 3.500 kWh im Jahr eine Anlage mit einer Leistung von 4 kWp erforderlich wäre. Allerdings ist davon auszugehen, dass Stromerzeugung und Stromverbrauch i.d.R nicht zeitgleich sind.
Um den Ertrag einer geplanten Anlage zu prognostizieren, lässt sich das Solarkataster für Bremen und Bremerhaven zu Rate ziehen.

Mit welchen Investitionskosten muss ich rechnen?

Die Kosten einer PV-Anlage sind abhängig von der installierten Leistung (angegeben in kWp = Nennleistung unter Normbedingungen) und Art der Anlage und werden in €/kWp berechnet. Grundsätzlich gilt: Je größer die Anlage, desto günstiger sind die Kosten pro Kilowatt Peak installierter Leistung. Dies hängt mit dem Planungs- und Installationsaufwand zusammen. Als Richtwerte können bei einer 5 kWp-Anlage Kosten von ca. 2.200 €/kWp (insgesamt 11.000 € netto) und bei einer 10 kWp-Anlage von ca. 2.000 €/kWp (insgesamt 20.000 € netto) angenommen werden. Diese Richtwerte sind Angaben für eine schlüsselfertige Anlage inkl. aller notwendiger Bestandteile und Installation. Zusätzliche Kosten können für einen Speicher oder einen neuen Zähler anfallen. Letztendlich kommt es aber auf den Einzelfall und die Marktlage an und es empfiehlt sich immer mehrere Angebote einzuholen und miteinander zu vergleichen.

Wird meine PV-Anlage gefördert?

Das Förderinstrument für Erneuerbare-Energien-Anlagen ist das EEG. Für Photovoltaikanlagen unter 100 kWp installierte Leistung wird für jede in das öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom die sogenannte Einspeisevergütung gezahlt. Die Einspeisevergütung liegt derzeitig je nach Anlagengröße zwischen 6,2 bis 8,6 Cent/kWh. Die Vergütungssätze verändern sich jeweils zum Jahreswechsel. Entscheidend für die Höhe ist der Monat der Inbetriebnahme der Anlage. Anschließend ist dieser Vergütungssatz für eine Dauer von 20 Jahren gewährleistet.
Beim Finanztip gibt es eine Übersicht zu bestehenden Förderprogrammen zur Anschaffung von PV-Anlagen in den Ländern und Kommunen. Im Land Bremen gibt es derzeit keine gesonderte kommunale Förderung. Über den KfW Förderkredit 270 oder die Bremer Förderbank BAB können dafür aber zinsgünstige Kredite in Anspruch genommen werden. Der Kauf einer PV-Anlage ist in Deutschland zudem von der Umsatzsteuer befreit.