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Neuerungen und Verbesserungen für den PV-Ausbau: Das neue EEG im Überblick

© energiekonsens

Die im "Osterpaket" beschlossene Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wurde am 28.07.2022 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und bringt umfangreiche Neuerungen und Verbesserungen für den Ausbau der Photovoltaik mit sich. Wir geben einen ersten Überblick über die Änderungen.

Einspeisevergütung verbessert

Die feste Einspeisevergütung für Strom aus Solaranlagen, die auf, an oder in einem Gebäude oder einer Lärmschutzwand angebracht sind, wird erhöht. Sie liegt für Anlagen bis 10 kW bei 8,2 Cent/kWh, bei Anlagen bis 40 kWp bei 7,10 Cent/kWh, bis 100 kW bei 5,80 Cent/kWh.

Diese Vergütung gilt für neue Anlagen, die nach der Veröffentlichung der neuen Vergütungssätze auf den Seiten der Bundesnetzagentur in Betrieb genommen werden. Noch fehlt die beihilferechtliche Erlaubnis (Stand 10.8.2022). Weitere Informationen hierzu gibt es bei der Bundesnetzagentur in der Veröffentlichung von EEG-Registerdaten. Dort können Sie im Abschnitt „Fördersätze für Solaranlagen und Mieterstromzuschlag" sowie den beiden Excel-Tabellen mehr erfahren.

Teileinspeisung oder Volleinspeisung?

Für neue Anlagen wird die Volleinspeisung attraktiver. Damit wird es wieder interessant, auch Dächer für PV zu nutzen, wenn kein hoher Eigenverbrauch gegeben ist. Für Volleinspeiser erhöht sich die Vergütung, so dass Anlagen bis 10 kWp dann 13,00 Cent/kWh, bis 40 kW dann 10,90 Cent/kWh erhalten.

Zwei Anlagen auf einem Dach

Ab Inkrafttreten des Gesetzes dürfen auf einem Dach auch sofort zwei Anlagen entstehen, von denen eine nur teilweise einspeist - die andere den erzeugten Strom jedoch vollständig einspeist. Jede Anlage muss hierbei einen eigenen Zähler besitzen. Die Rolle - ob Volleinspeiser oder Teileinspeiser - kann jährlich bis spätestens 30.11. gewechselt werden und muss dem Netzbetreiber mitgeteilt werden. (EEG § 100, Abs. 14)

Dachanlagen bis 300 kW

Diese Anlagen dürfen ab Inkrafttreten des Gesetzes 80 Prozent einspeisen, statt bisher nur 50 Prozent. Ab 01.01.2023 soll sogar mehr als 80 Prozent erlaubt sein.

Vereinfachungen für bestehende PV-Anlagen durch den Wegfall der EEG-Umlage

Dadurch entstehen deutliche Vereinfachungen beim Stromverkauf. Ab 2023 entfällt außerdem der Erzeugungszähler. Vom Netzanbieter angemietete Zähler können voraussichtlich ausgebaut werden.

Verzögerungen bei PV-Anlagenbau führt nicht mehr zu geringerer Vergütung

Die monatliche Absenkung der Vergütungshöhe, also die Degression der Vergütungssätze, ist bis Anfang 2024 ausgesetzt, d.h. neue Vergütungssätze bleiben in 2022 & 2023 konstant.

Zahlreiche weitere Änderungen erleichtern die Nutzung großer Dachflächen ohne die Teilnahme an einer Ausschreibung und ermöglichen die Nutzung bestimmter Freiflächen, wie Moorböden oder Gartenflächen.

Text in Auszügen: KEAN/Barbara Mussack